Die Rauchwarnmelderwarnmelderpflicht gilt in Hessen seit dem 1.1.2015 für Wohn-, Schlafräume und Fluren, die als Rettungswege aus solchen Räumen dienen. Speziell in Hessen gilt die Rauchwarnmelderwarnmelderpflicht seit dem 1.1.2020 darüber hinaus auch für zum Schlafen bestimmte Räume in allen anderen Gebäuden. Die Landesbauordnung regelt Termine und Fristen sowie einige Details zu Installation und Wartung.