• bfw-slide-unternehmen-20.jpg
  • bfw-slide-unternehmen-10.jpg
  • bfw-slide-unternehmen-08.jpg
  • bfw-slide-dienstleistungen-03.jpg
  • bfw-slide-unternehmen-18.jpg
  • bfw-slide-unternehmen-22.jpg
  • bfw-slide-dienstleistungen.jpg

Mieten Sie Heizkostenverteiler, Wärmezähler, Wasserzähler und Rauchwarnmelder für Miet- und Eigentumswohnungen.

Die Messgeräte zur Verbrauchserfassung können gekauft oder gemietet werden. Die meisten der zur Abrechnung erforderlichen Geräte werden mittlerweile von Eigentümern / -innen gemietet.
Der Grund ist: die Messgeräte können ohne einen großen finanziellen Aufwand auf den neuesten Stand gebracht werden und auch die Eigentümer müssen sich nicht um den Eichaustausch oder Modernisierungen kümmern.
Sie haben die Gewähr, dass immer modernste Geräte nach dem jeweiligen Stand der Technik verwendet werden. Ihre Verbrauchsabrechnung wird präzise und gerecht.
Eventuell notwendige Reparaturen oder die Beseitigung von Defekten werden kostenlos vorgenommen, sofern sie nicht durch Fremdeinwirkung verursacht wurden.
Weiter ist die Miete umlagefähig, sofern die Mieter vorab informiert werden und nicht die Mehrheit der Mieter innerhalb eines Monats gegen die Maßnahme widerspricht.

Wenn Sie noch Fragen zur Miete von Messgeräten haben oder sich von uns ein Angebot erstellen lassen möchten, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne.