Die Betriebskostenabrechnung fasst die Heizkostenabrechnung und die Nebenkostenabrechnung zusammen.
Nach der Betriebskostenverordnung sind Betriebskosten die laufend entstehenden Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks.
Nach §2 der Heizkostenverordnung zählen dazu:
- öffentliche Lasten des Grundstücks
- Kosten der Wasserversorgung, der Heizung
- Straßenreinigung, Müllabfuhr und Gebäudereinigung
- Gartenpflege, Beleuchtung
- Sach- und Haftpflichtversicherung
- Hausmeister
- und viele mehr
Die meisten der oben genannten Betriebskosten gehören in die Nebenkostenabrechnung. Alle Kosten, die im direkten Zusammenhang mit der Erzeugung und Messung der Wärme stehen, finden sich in der Heizkostenabrechnung wieder. Wir helfen Ihnen die Übersicht zu behalten und erstellen Ihnen eine übersichtliche und rechtlich sichere Betriebskostenabrechnung.