Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand September 2024
Messdienst René Kasprowicz GmbH, Max-Eyth Str. 14 in 34369 Hofgeismar
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Leistungen und Verträge mit Kunden. Bisherige AGB verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Änderungen bzw. Neufassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach deren Zusendung schriftlich gegenüber Messdienst René Kasprowicz GmbH widerspricht. Abweichende Vereinbarungen oder mündliche Nebenabreden sind nur gültig, wenn diese vom Messdienst René Kasprowicz GmbH bestätigt worden sind. Ergänzend zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die allgemeinen Bedingungen zu den jeweils erteilten Aufträgen.
A. Auftragsabwicklung
1. Messdienst René Kasprowicz GmbH nimmt Aufträge schriftlich entgegen, es bleibt Messdienst René Kasprowicz GmbHvorbehalten diese auch telefonisch oder persönlich anzunehmen. Aufträge werden bestätigt, dies kann auch durch Rechnungsstellung erfolgen. Messdienst René Kasprowicz GmbH nimmt Aufträge auch von Dritten entgegen. Sofern der Auftrag im Sinne des Kunden, bzw. der durch ihn beauftragten Leistungen erfolgt. Die Berechtigung zur Auftragserteilung für einen Dritten ist auf Wunsch nachzuweisen.
2. Der Kunde informiert Messdienst René Kasprowicz GmbH unaufgefordert über etwaige Änderungen seiner Adresse/Kontaktdaten oder anderer den jeweiligen Auftrag betreffend, sobald er die Liegenschaft, für das er die Leistungen beauftragt hat, verkauft. Alle Aufträge/Verträge gelten hierbei ab diesen Zeitpunkt als durch den Kunden gekündigt. Der Kunde informiert Messdienst René Kasprowicz GmbH sobald seine Berechtigung zur Erteilung von Aufträgen nicht mehr gegeben ist.
3. Die Pflicht zur Ausführung ist für Messdienst René Kasprowicz GmbH erst dann gegeben, wenn die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
B. Geräte, Lieferung und Leistung
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Messdienst René Kasprowicz GmbH alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Angaben – zum Beispiel über das Heiz- und/oder Installationssystem der betreffenden Liegenschaft – rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Insbesondere ist er dafür verantwortlich, dass alle Wärme-/Kälte- und Wasserverbrauchsstellen genannt werden. Dies gilt auch im Falle von nachträglichen Änderungen, die sich auf die Systemfunktion auswirken. Der Auftraggeber stellt Strom, Wasser sowie zum Montagebeginn eine instruierte Person zur Einweisung der Monteure zur Verfügung und trägt Sorge dafür, dass der Zugang zu allen Räumen (wie z.B. Leerstand, Technikräume) zur Durchführung der vertragsgemäßen Arbeiten gewährleistet ist. Liegen die vorgenannten Voraussetzungen nicht vor, kann Messdienst René Kasprowicz GmbH die anfallenden Mehrkosten und den zusätzlichen Aufwand in Rechnung stellen.
2. Liefer- bzw. Leistungstermine und Fristen werden von Messdienst René Kasprowicz GmbH bestätigt. Bei bestätigten Terminen handelt es sich nicht um Fixtermine, solche werden nur durch ausdrückliche Vereinbarungen wirksam und sind als solche zu bezeichnen.
3. Die Feststellung und Prüfung der Eignung nach Art, Anzahl und Umfang bestellter Lieferungen/Leistungen obliegt dem Kunde. Mit Ausführung von Montagearbeiten gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Kunden nicht unverzüglich widerspricht.
4. Leistungserstellungen durch Messdienst René Kasprowicz GmbH erfolgen innerhalb der üblichen Geschäfts- und Betriebszeiten. Die Auftragsausführung richtet sich nach den betriebsüblichen Bearbeitungszeiten.
5. Messdienst René Kasprowicz GmbH ist zur Erbringung von Teilleistungen berechtigt, sofern es dem Kunden zumutbar ist. Messdienst René Kasprowicz GmbH kann Teilrechnungen stellen. Messdienst René Kasprowicz GmbH ist berechtigt, alle Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen.
6. Technische Änderungen von Produkten hinsichtlich Bauart, Form oder Farbe oder auch technischer Eigenschaften bleiben Messdienst René Kasprowicz GmbH vorbehalten, sofern diese für den Kunden keinen Nachteil darstellen und zumutbar sind.
7. Scheitert die Ausführung der Leistungen aus Gründen die Messdienst René Kasprowicz GmbH nicht zu vertreten hat, übernimmt Messdienst René Kasprowicz GmbH keinerlei Haftung im Hinblick auf etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden oder evtl. betroffener Nutzer des Objektes/Liegenschaft.
8. Ist Messdienst René Kasprowicz GmbH mit der Montage der Geräte beauftragt, erfolgt diese nach Hersteller-Einbauvorschriften, einschlägigen Normen sowie den jeweils gültigen Messdienst René Kasprowicz GmbH-Montagerichtlinien. Es ist die Aufgabe des Auftraggebers, Einbaustellen vorzubereiten, einschließlich etwaig notwendiger Eingriffe in Rohrleitungen sowie deren Beschriftung oder Kennzeichnung in sonstiger geeigneter Weise hinsichtlich Systemfunktion und Fließrichtung. Auch die etwaige Demontage von Drittgeräten und die Neutralisierung der Montagestellen gehören zu den Aufgaben des Auftraggebers. Die Montagestellen müssen einfach und frei zugänglich sein sowie Absperreinrichtungen ordnungsgemäß funktionieren. Liegen die vorgenannten Voraussetzungen nicht vor, kann Messdienst René Kasprowicz GmbH diese schaffen und dem Auftraggeber die Mehrkosten in Rechnung stellen. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Messdienst René Kasprowicz GmbH - falls erforderlich – zur Erbringung ihrer Leistungen weitere Geräte bzw. Zubehörteile in dem Gebäude montiert; er gewährt Messdienst René Kasprowicz GmbH sodann bei Bedarf den erforderlichen Zutritt; etwaige Stromkosten dieser Geräte trägt der Auftraggeber.
9. Soweit für die Montage oder den Austausch unserer Geräte ein Eingriff in das Rohrleitungsnetz notwendig ist, muss der Auftraggeber den Eingriff auf seine Kosten bei einem Fachhandwerker beauftragen.
C. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung sämtlicher aus dem Vertrag gegen den Kunden zustehenden Ansprüche bleiben verkaufte Gegenstände Eigentum von Messdienst René Kasprowicz GmbH. Sofern der Kunden Unternehmer ist, ist er berechtigt, über die verkauften Gegenstände im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, wodurch der Eigentumsvorbehalt von Messdienst René Kasprowicz GmbH nicht untergeht, sondern der Kunden verpflichtet wird, die gekauften Gegenstände ebenfalls unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern. Durch Weiterverkauf entstehende Forderungen werden schon jetzt an Messdienst René Kasprowicz GmbH abgetreten.
2. Ist der Kunde Privatperson, ist es ihm untersagt, die verkauften Gegenstände weiter zu veräußern, zu vermieten oder zu verschenken.
D. Preise/Zahlung/Zahlungsverzug/Aufrechnung
1. Die derzeit gültigen Servicepreise (z.B. für die Heizkosten- und Betriebskostenabrechnung) und die Preise für die Geräteüberlassung ergeben sich aus dem mit Ihnen geschlossenen Vertrag. Diese Servicepreise enthalten beispielsweise die Kosten für den Vertrieb, die Erfassung, Analyse und Abrechnung der relevanten Daten. Bei der Erbringung der diesbezüglichen Services fallen insbesondere Verwaltungs-, Personal-, IT- und Fahrtkosten an.
2. Die Preise für Miete und Wartung werden im Auftragsformular vereinbart.
3. Messdienst René Kasprowicz GmbH kann Miet- und Wartungspreise sowie Preise, die die Abrechnung betreffen, anpassen. Die Anpassung beruht auf den Veränderungen der preisbildenden Faktoren und erfolgt im Verhältnis dieser Änderungen.
4. Preisbildende Faktoren im Sinne der vorstehenden Ziffer sind z.B. Lohn-, Material- und Finanzierungskosten, Inflation, Abgaben/Umlagen etc. Gebühren und/oder Kosten der Eichung sowie Eichfristen.
5. Messdienst René Kasprowicz GmbH behält sich Preisanpassungen vor für etwaige künftig erhöhte und/oder neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste und unsere Lieferungen und Leistungen unmittelbar betreffende Belastungen.
6. Soweit eine Preisanpassung mehr als 10% des zuletzt gültigen Gesamtpreises beträgt, steht dem Auftraggeber ein Vertragslösungsrecht mit sofortiger Wirkung zu. Die Kündigung ist schriftlich innerhalb von vier Wochen einzureichen.
7. Sämtliche in der Rechnung ausgewiesene Beträge sind ohne Abzüge nach Übersendung der Rechnung gemäß vorgegebener Frist zur Zahlung fällig.
8. Der Kunde kommt in Zahlungsverzug, wenn er seiner Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb der genannten Frist nachkommt. Messdienst René Kasprowicz GmbH berechnet Mahnkosten sowie Verzugszinsen. Die Geltungsmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten. Bei Zahlungsverzug wird die Forderung an ein Inkassounternehmen abgetreten.
9. Gegen die Ansprüche von Messdienst René Kasprowicz GmbH kann der Kunden nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
E. Kündigung/Rücktritt
1. Auftrags- oder Vertragskündigungen gegenüber Messdienst René Kasprowicz GmbH müssen schriftlich erfolgen. Der für die Einhaltung der Kündigungsfrist maßgebliche Termin ist der Zugang der Kündigung bei Messdienst René Kasprowicz GmbH. Kündigungen werden durch Messdienst René Kasprowicz GmbH bestätigt.
2. Messdienst René Kasprowicz GmbH kann Aufträge/Verträge fristlos kündigen, wenn der Kunde gesetzte Nachfristen verstreichen lässt, gegen andere Vereinbarungen handelt, oder bei Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden.
3. Mit Wirksamwerden einer Kündigung bzw. Beendigung eines Vertrages/Auftrages werden keine weiteren beiderseitigen Leistungsansprüche begründet.
4. Messdienst René Kasprowicz GmbH kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die durch höhere Gewalt oder durch einen sonstigen Umstand, den sie nicht zu vertreten hat, an der Vertragserfüllung gehindert ist.
5. Wird ein Auftrag zur Lieferung/Montage von Verbrauchserfassungsgeräten vom Kunden gekündigt, kann Messdienst René Kasprowicz GmbH 25 % der Auftragssumme als Schadensersatz für bereits erfolgte Vor- und Planungsarbeiten geltend machen, dies gilt nicht, wenn die Kündigung des Kunden berechtigt ist.
F. Gewährleistung
1. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, die durch Beschädigung, unsachgemäßer Behandlung, bauseitige Umstände o.ä. durch den Kunden oder dessen Nutzer verursacht werden.
2. Für Verträge mit Unternehmen beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 10 Werktagen nach Abnahme zu rügen. Bei berechtigten Beanstandungen hat Messdienst René Kasprowicz GmbH das Recht zur zweimaligen Nachbesserung oder Ersatzlieferungen. Hierfür ist jeweils eine angemessen Frist einzuräumen.
3. Fehlerhafte Abrechnungen, die auf falschen oder unvollständigen und/oder nicht verwendbaren Geräteausstattung beruhen, sind von Messdienst René Kasprowicz GmbH nicht zu vertreten.
4. Messdienst René Kasprowicz GmbH behält sich vor, bei unberechtigten Reklamationen Bearbeitungskosten zu berechnen.
G. Haftung
1. Messdienst René Kasprowicz GmbH ist nicht zur Überprüfung der vom Auftraggeber genannten Daten und der von ihm erteilten Anweisungen verpflichtet und haftet nicht für daraus entstehende Fehler. Im Rahmen des Abrechnungsdienstvertrages überprüft Messdienst René Kasprowicz GmbH die Einrichtung der Verbrauchserfassung in der Liegenschaft nicht und haftet daher nicht für die Folgen der Verwendung nicht vorschriftsmäßiger, ungeeigneter, ungeeichter, nicht einwandfrei funktionsfähiger oder nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechend der Erfassungsgeräte sowie für die Nutzung von Wasser- und Wärmezähler ohne MID-Konformitätszzeichen.
2. Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Messdienst René Kasprowicz GmbH sind ausgeschlossen, soweit Messdienst René Kasprowicz GmbH oder sein Erfüllungsgehilfe den Schaden fahrlässig verursacht. Der Haftungsausschluss kommt nicht zum Tragen, soweit die Schadensverursachung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Grundsätzlich besteht eine unbegrenzte Haftung, soweit es um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers sowie der Gesundheit geht.
3. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, wird die Haftung auf die Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages hinsichtlich des entsprechenden Auftrages beschränkt. Die Haftungsbegrenzung entfällt auch insoweit, sofern es sich um Schäden handelt, die Leben, Körper oder Gesundheit betreffen oder vorsätzlich und grob fahrlässig verursacht worden sind.
4. Werden die Voraussetzungen zur Leistungserfüllung durch den Kunden nicht zeitgerecht geschaffen, haftet Messdienst René Kasprowicz GmbH nicht für etwaige Schäden, die sich hieraus ergeben.
5. Nachfolgend aufgeführten Bedingungen sind zusätzlich Bestandteil des Vertrages. Wir übernehmen keine Haftung für Folgeschäden:
- bei mangelhaft vorinstallierten Einbaustrecken
- bei nicht ordnungsgemäß befestigten Leitungen
- bei mangelhaft ausgeführten Installationsarbeiten (z.B. Quetsch-, Löt-, Klebe-, Schweiß- und
Steckverbindungen)
- bei Verschleiß- und Abnutzungserscheinungen, die altersbedingt auftreten
- an Absperrorganen, die alters- bzw. verschmutzungs- oder verschleißbedingt sind
- an Chromabdeckungen die zusätzlich angeklebt wurden.
Insbesondere bei Unterputzmontagen ist der Leitungszustand unsererseits nicht überprüfbar. Wir haften daher nicht bei infolge der Montage auftretenden Leitungsschäden. Wird im Rahmen der Montage festgestellt, daß Zähler nicht montiert werden können, sind diese durch den Hausinstallateur, der vom Kunden zu beauftragen ist zu montieren. Wir stellen dann die Zähler zu den vereinbarten Konditionen (Kauf oder Miete) dem Eigentümer / Verwalter zur Verfügung.
H. Schlussbestimmung
Sollte eine der vorgenannten Regelungen unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so bliebt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung oder Lücke ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die der Zielsetzung wirtschaftlich, zivilrechtlich und steuerrechtlich am nächsten kommt. Gerichtsstand für sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Hofgeismar, sofern der Kunden Unternehmer/Kaufmann ist. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Messdienst René Kasprowicz GmbH und dem Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
Stand September 024