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Die Europäische Union verpflichtet sich mit der Energieeffizienzrichtlinie zu mehr Klimaschutz und weniger Emissionen. Die Vorgaben der EED (kurz für Energy Efficiency Directive) werden in der Heizkostenverordnung gesetzlich geregelt.

Die Europäische Union verpflichtet sich mit der Energieeffizienzrichtlinie zu mehr Klimaschutz und weniger Emissionen. Die Vorgaben der EED (kurz für Energy Efficiency Directive) werden in der Heizkostenverordnung gesetzlich geregelt. Bis zum 1.1.2027 müssen alle Zähler mit Fernablesung nachgerüstet und alle noch nicht fernablesbaren Zähler müssen ausgetauscht sein.
Ziel der Richtlinie ist eine Reduzierung des Energieverbrauchs.
Gemäß den Anforderungen der EED werden Vermieter und Hausverwalter dazu verpflichtet, Bewohnern monatliche Verbrauchsinformationen zur Verfügung zu stellen. Ziel der EED ist es, Bewohnern durch mehr Transparenz ein bewussteres Verbrauchsverhalten zu ermöglichen, was langfristig zum Klimaschutz beiträgt.
Seit der Novellierung der Heizkostenverordnung dürfen Vermieter und Hausverwalter nur noch fernauslesbare, funkfähige Zähler und Heizkostenverteiler in den Immobilien neu installieren. Denn nur mit der Fernablesung sind unterjährige Verbrauchsinformationen möglich.

Zeitliche Vorgaben und Fristen der EED

2018
Die EED tritt auf EU-Ebene in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten müssen bis zum 25.10.2020 die Vorgaben der Energieeffizienzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt haben.

2021
Am 1.12.2021 tritt die neue HKVO in Kraft. Die Vorgaben der EED wurden so in nationales Recht umgesetzt.

2022
Seit dem ersten Januar müssen die Bewohner monatlich über ihren Verbrauch informiert werden, wenn fernablesbare Messtechnik installiert ist.

Seit dem 1.12.2022 darf nur noch Messtechnik neu eingebaut werden, die interoperabel und mit einem Gateway kompatibel ist.

2026
Bis zum 31.12.2026 muss sämtliche Messtechnik fernablesbar sein.

2031
Am 31.12.2031 endet die letzte Übergangsfrist und alle Geräte müssen interoperabel und Smart Meter Gateway kompatibel sein